OLG Köln: Bericht über Verhältnis von Kebekus und Somuncu war erlaubt
(Köln) Das Oberlandesgericht Köln hat am 6. April 2017 in der Sache Carolin Kebekus entschieden. Der 15. Zivilsenat wies die Klage der Komikerin gegen den Journalisten und Chefredakteur dieses Magazins, Tobias Büscher, ab. Kebekus muss nun sämtliche Prozesskosten tragen. Eine Revision gegen dieses Urteil lässt das OLG nicht zu.
Das Gericht ging laut Presseerklärung des OLG prozessual unstreitig von einer Ehe zwischen Kebekus und Serdar Somuncu aus. Daher war eine Berichterstattung von Büscher über ein vermutetes "Verhältnis" der beiden erlaubt. Es handelte sich um eine wahre Tatsachenbehauptung aus dem Bereich der Sozial-Sphäre.
Privatsphäre contra Pressefreiheit
Kebekus hatte Ende 2015 ihren Anwalt beauftragt, gegen ein Porträt über sie auf www.koelnreporter.de vorzugehen. Darin stand der Satz:
"Hat sie seit Jahren ein Verhältnis mit dem bekannten türkischstämmigen Kabarettisten Serdar Somuncu? So genau weiß das keiner."
Kebekus sah ihre Privatsphäre verletzt und gewann zunächst 2016 vor dem Landesgericht Köln. Büscher ging in Berufung. Mit Erfolg.
Bundesweit wurde der Fall Büscher / Kebekus durch das Magazin Spiegel bekannt (Ausgabe 3/2017). Darin stand: „Im Fall Kebekus geht es darum, wie die Berichterstattung Millimeter für Millimeter enger gezogen wird – und nun schon der Familienstand Prominenter zur Verbotszone erklärt wird.“
PS: Über den Prozessausgang berichtete sogar die Rheinische Post aus Düsseldorf
Presseberichte zum Urteil im Fall Kebekus gegen Köln Reporter Tobias Büscher
Über das Urteil berichteten u. a.:
Verlag C. H. Beck
Legal Tribune online
"Richter mussten von einer Ehe ausgehen"
Kölner Stadtanzeiger
"Onlineportal durfte über Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten"
Rheinische Post
"Carolin Kebekus verliert Rechtsstreit gegen Reporter"
Juris
"Köln Reporter durfte über Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten"
BILD in der Rubrik Gewinner & Verlierer am 7.4.2017:
"Justiz-Schlappe für Carolin Kebekus ..."
MENSCHEN MACHEN MEDIEN (ver.di)
"OLG Köln: Eine Ehe ist keine Privatsache"
Wikipedia
Auf der Wiki-Seite über Carolin Kebekus erwähnen die Autoren das Urteil vom OLG Köln. Nur unseren Namen schreiben sie leider falsch: Wir heißen Köln Reporter und nicht Kölnreporter.