U5: Wenn Ärzte und Ämter die Eltern nerven

Die Früherkennungsuntersuchung beim Kinderarzt ist wichtig. Eltern haben aber nach den ersten Terminen (U1, U2, U3) oft kein Interesse mehr daran. Sie bringen ihre Kids nur zum Arzt, wenn sie krank sind. Problem dabei: Der Arzt informiert ab der ausgelassenen U5 das Landeszentrum Gesundheit. Dieses wiederum informiert die zuständige Kommune, in der Regel also das Jugendamt. Für viele Mütter und Väter eine gewaltige Provokation.

Kopfumfang? Kann ich selbst ausmessen. Sieht und hört der Kleine gut? Das erkennen Mutter und Vater ja wohl selbst - meinen sie zumindest. Doch wer die Früherkennungsuntersuchung ab der U5 schwänzt, bekommt einen Brief vom Landeszentrum Gesundheit. Tenor: Entweder, Sie holen das beim Arzt innerhalb von drei Wochen nach, oder wir informieren Ihre Gemeinde. Konkret steht in dem Brief: "Sofern wir eine schriftliche Bestätigung ihres Arztes über die durchgeführte Untersuchung nicht erhalten, sind wir nach der rechtlichen Grundlage verpflichtet, am ((Datum in drei Wochen)) die für Sie zuständige Gemeinde zu informieren.

„Sie Stasi, Sie Arsch“

Beispiel: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein Westphalen. Eine Mitarbeiterin erklärt: "Oft rufen wütende Eltern an, vor allem Väter. Sie schimpfen über die Stasimethode und nennen uns sogar Arschlöcher". Und weiter: "Dabei wollen wir doch nur die Kinder schützen. Manche Eltern vernachlässigen sie schließlich."

Ungewollte Datenübermittlung

Die Frau am Telefon, die namentlich nicht genannt werden will, versteht die Wut der Eltern sogar. Denn Kinderärzte informieren zwar das Landesamt Gesundheit, selten aber die Eltern über eben diesen Schritt. Gleichzeitig gibt sie Entwarnung. Denn das zuständige Jugendamt wird nur aktiv, wenn Beschwerden vorliegen, etwa von der Tagesmutter des Kindes, der Kita oder den Nachbarn. Nur dann bekommen die Eltern wieder einen Brief: Reagieren sie nicht, schickt das Jugendamt Mitarbeiter in die Wohnung/das Haus, um "nach dem Rechten zu sehen".

Vorsorgeuntersuchungen sind keine Pflicht

Hereinlassen brauchen Eltern die Damen oder Herren vom Jugendamt aber nicht. Es sein denn, diese weisen eine richterliche Anordnung vor oder es ist tatsächlich Gefahr in Verzug. Denn das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Deutschland durch Art. 13 des Grundgesetzes geschützt.

Rechtliche Grundlage für die Informationspflicht der Ärzte ist übrigens das Heilberufgesetz - so schreibt es das Landeszentrum Gesundheit jedenfalls auf seiner Webseite. Doch trotz aller Infos, behördlichen Schreiben und missverständlichen Formulierungen: Eltern müssen die Vorsorgeuntersuchungen (Us) bei ihren Kindern nicht durchführen lassen. Das liegt immer noch in ihrem eigenen Ermessen. (tb)

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