Spiegel: Kebekus und die Journalisten
(Hamburg/Köln). Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe 3/2017 über den Fall Carolin Kebekus. Die geht gegen Journalisten vor, wenn sie über ihr Privatleben berichten.
Ihr Anwalt, schreibt das Magazin auf Seite 77, bemühe bei seiner juristischen Argumentation "Rumpelstilzchen und Hitler".
Die Wahl-Kölnerin Kebekus hatte 2015 bereits gegen eine ihr Privatleben betreffende Passage in diesem Porträt auf unserem Köln Reporter auf Unterlassung geklagt. Und in erster Instanz 2016 vor dem Landgericht Köln gewonnen. Der Streitwert beträgt 25.000 €, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 2. Februar verhandelt das Oberlandesgericht Köln die diesbezügliche Berufung von Tobias Büscher.
Bild, Spiegel, Köln Reporter
"Vor Veröffentlichung haben wir selbstverständlich alle Textpassagen sorgfältig geprüft", sagt Büscher. "Auf anwaltlichen Rat hin möchte ich mich jedoch vor der Berufungsverhandlung nicht weiter zu dem Fall äußern."
Ebenfalls Klage eingereicht hat Kebekus Anwalt gegen die BILD. Die hatte im Dezember Kebekus Privatleben als Aufmacher gebracht. Ob er nun auch gegen den Artikel Verschweigen der Männer im Spiegel vorgeht, bleibt abzuwarten.
OLG Köln weist Kebekus-Klage ab
Am 6.4.2017 sprach das OLG Köln das Urteil im Fall Carolin Kebekus gegen Tobias Büscher. Weiterführende Infos zum Urteil und Pressestimmen gibt es hier