Kebekus contra Köln Reporter
Sie strahlt beim WDR Pussy-Terror TV aus, will witzig sein, ganz rotzfrech und haut immer voll auf die Fresse. Nur bei ihrem Privatleben hört der Spaß auf. Jetzt hat Carolin Kebekus ein Anwaltsbüro beauftragt, gegen unsere Kölner Redaktion vorzugehen.
Wir sollen eine Textpassage löschen, mehrere Tausend Euro zahlen und bitteschön zukünftig unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Meinungsfreiheit? Die nimmt die Kebekus nur für sich selber in Anspruch (Über Helene Fischer-Fans "Was da so an Hirntoten im Publikum sitzt. Das ist mir too much.")
Das Einschreiben kam am 30. September 2015. Von Heiko K. - Kölner Anwalt mit dem Credo: "Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt." Der Herr K. ist Partner einer Anwaltskanzlei der Domstadt und vertritt die Kölnerin Carolin Kebekus. Die ist nämlich ganz sauer auf uns. Was wir verbrochen haben? Diese Sätze hier, mitten in dem Porträt im Artikel "Rapperin und Komödiantin":
"" Diese Textpassage zu einem Aspekt ihres Privatlebens ließ Karoline Kebekus gerichtlich untersagen."
Herr K. lässt in dem Brief ausrichten, wir sollen umgehend die Sätze streichen und außerdem die Klickzahlen des Artikels nennen. Frau Kebekus verbitte sich Spekulationen über ihr Privatleben, das sei hinlänglich bekannt. Und dann wörtlich: "An dem Inhalt dieser Passage mit reinen Spekulationen über das Privatleben unserer Mandantin besteht von vornherein kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit ..."
Ach wirklich? Und wir dachten schon, als Promi wäre sie gerade eine Person der selbigen. Spätestens jedenfalls, seit ihr umstrittener Kirchen-Clip auf Youtube weit über drei Millionen Klicks bekommen hat.
Also, Frau Kebekus, die Klickzahlen verraten wir nicht Ihrem Anwalt, sondern unserer Friseuse Natalie. Aber einen Tipp haben wir: Googeln Sie live im WDR bei Pussy Terror TV die Begriffe Kebekus Porträt oder Kebekus privat. Das freut die Zuschauer, garantiert! Wir sind nämlich auf Platz 1. Oder sind Sie darüber etwa so sauer?
Pussy-Publicity
Der Anwalt hat auch gleich eine Unterlassungs - und Verpflichtungserklärung angefügt. Die sollen wir der Dringlichkeit wegen schnell ausgefüllt zurücksenden, die Anwaltsgebühren übernehmen und 25.000 Euro erstatten.
Ach je, Frau Kebekus. Wir verschonen Sie besser mit dem vielen Geld. Nicht auszudenken, was Sie so privat damit anstellen. Mit Serdar Essen gehen oder so. Wir stecken die 25.000 Euro lieber in eine ordentliche Ausbildung unserer Tochter. Was die mal wird? Ein Fan von Ihnen, Schatz.
Ihr Tobias Büscher
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PS: Am 6. 4. 2017 hat das Oberlandesgericht Köln das Urteil gefällt: Carolin Kebekus hat den Fall gegen Tobias Büscher verloren. Die geschwärzte Textstelle finden sie hier aufgelöst